Der Pfarrgemeinderat ist das durch bischöfliches Recht anerkannte Gremium, in dem Amtsträger und Laien zusammenarbeiten. Dadurch ist die Möglichkeit zu gemeinsamer Willensbildung und Entscheidungsfindung gegeben. In einer demokratischen Wahl überträgt die Pfarrgemeinde den Mitgliedern des Pfarrgemeinderats das Mandat, Verantwortung für die Pfarrei zu übernehmen. Er ist das Gremium, in dem die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie zusammenlaufen und nach den Herausforderungen und Aufgaben in Gesellschaft und Politik gefragt wird.
Zusammen mit dem Pfarrer vertritt die Kirchenverwaltung die Kirchenstiftung rechtlich. Die ehrenamtlich tätigen Gremien sind in erster Linie für die Haushalte und die Vermögensverwaltung zuständig.