Zusammensetzung
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer oder Inhaber einer selbständigen Seelsorgestelle, als Kirchenverwaltungsvorstand; in Filialkirchengemeinden, für die ein eigener Geistlicher bestellt ist, kann dieser vom (Erz‑) Bischöflichen Ordinariat auch zum Vorstand der dort etwa bestehenden Kirchenverwaltung bestimmt werden, wie den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Ihre Zahl beträgt in Kirchengemeinden:
Die Kirchenverwaltung kann auf Vorschlag des Kirchenverwaltungsvorstandes aus den wählbaren Mitgliedern der Kirchengemeinde zwei weitere Kirchenverwaltungsmitglieder berufen.
Mitglieder der Kirchenverwaltung
Frau Maria Plutz
Herr Christian Freudling
Herr Lorenz Mack
Herr Martin Hofmann
Herr Andreas Biehler
Herr Konrad Weigl
Herr Robert Lindner
Herr Christian Freudling nimmt die Amtsgeschäfte des Kirchenpflegers wahr. Frau Maria Plutz und Herr Robert Lindner teilen sich die Vertretung der KV im Pfarrgemeinderat.
Aufgaben
Insbesondere obliegt der Kirchenverwaltung die Erledigung folgender Aufgaben:
die Erhebung und Verwaltung des Kirchgeldes,
die Antragstellung bei Erhebung eines gestaffelten Kirchgeldes
die Bestimmung der Fälligkeit des Kirchgeldes,
die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes des gemeindlichen kirchlichen Steuerverbandes,
die Anerkennung der Jahresrechnung des gemeindlichen kirchlichen Steuerverbandes,
die Bestellung und Entsendung (Delegation) eines Mitgliedes in die Gesamtkirchenverwaltung,
die Bestellung und Entsendung (Delegation) eines Mitgliedes für die Wahl der weltlichen Vertreter des Diözesansteuerausschusses sowie die gewissenhafte Verwaltung des örtlichen Kirchengemeindevermögens, insbesondere bestehender kirchlicher Friedhöfe.
Aus der Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS).